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Freitag, 3. Dezember 1999, 02.00 Uhr

Einsatz Personenrettung Autobahn A1, Würenlos

 

 
 

Blick, Samstag 4. Dezember 1999

Eine Tote und ein Schwerverletzter bei Geisterfahrt auf A1 

 

Würenlos - Gordana P. Eine 20-jährige, fröhliche Frau. Sie hatte noch das ganze Leben vor sich - jetzt hat es ein Geisterfahrer auf der A1 ausgelöscht.

Nacht auf Freitag (3. Dezember), 2 Uhr. Gordana ist mit ihrem blauen Mitsubishi Colt auf dem Heimweg. In Wettingen ist sie auf die A1 gefahren. In Spreitenbach, wo sie noch bei ihren Eltern wohnt, will sie wieder raus. Bloss ein paar Kilometer Autobahn. Sie werden für die junge Versicherungsangestellte zum tödlichen Verhängnis. Auf der Höhe der Raststätte Würenlos kommt ihr plötzlich ein Auto entgegen. Am Steuer des Audi 80 Cabrio: E. K. (63), ehemaliger Abteilungsleiter e einer Versicherung. Die junge Frau will noch das Steuer herumreissen. Zu spät. Der Audi kracht ungebremst seitlich frontal in den Kleinwagen. Gordana P. wird aus dem Auto geschleudert und ist sofort tot.

 Den schwerverletzten Audi-Fahrer muss die Feuerwehr aus dem Wrack holen. Den Polizeibeamten kann er noch seinen Vornamen sagen, dann wird er bewusstlos. Ein Rega-Heli fliegt ihn ins Spital.

 Und so spielte sich die Geisterfahrt von E. K. ab: Kurz vor 2 Uhr gingen bei der Polizei mehrere Meldungen ein: Zwischen Zürich und Dietikon sei ein Auto auf der falschen Fahrbahn Richtung Bern unterwegs. Eine Patrouille der Kantonspolizei Zürich preschte mit Blaulicht los. Hans Peter Furrer, Chef der Aargauer Verkehrspolizei: «Die Beamten fuhren auf der Fahrbahn Bern parallel zum Geisterfahrer und versuchten ihn mit Hupen und Lichtzeichen zu stoppen.»

Der Audi-Lenker reagierte nicht. Die Polizeibeamten entschlossen sich, zur Ausfahrt Wettingen zu fahren. Furrer: «Dort wollten sie den Gegenverkehr aufhalten.» In diesen Sekunden kam es bei der Raststätte zur fürchterlichen Kollision zwischen dem Audi und dem Mitsubishi Colt von Gordana P. Noch ist nicht klar, wo der Geisterfahrer falsch auf die Autobahn fuhr. Furrer: «Wir suchen Zeugen.»  

 Gordana P. hatte erst am 13. November ihren 20. Geburtstag gefeiert. Und erst vor ein paar Tagen war die Familie von einer Zürcher Vorortsgemeinde ins aargauische Spreitenbach gezogen. Jetzt weinen ihre Eltern und ihre jjüngere Schwester um sie. E. K. hatte sich im Frühling 1998 frühpensionieren lassen und wohnte im Kanton Zug. Bei ihm wurde eine Blutprobe angeordnet. Die A1 war nach dem Unfall dreieinhalb Stunden lang gesperrt.

März 2000: Geisterfahrer wird Unfallhergang nie beschreiben können

Der 63-jährige Automobilist, der im Dezember 1999 auf der Autobahn A1 bei Würenlos als Geisterfahrer eine tödliche Kollision verursacht hat, wird den Unfallhergang nie beschreiben können. Er ist noch immer schwer verletzt und hat das Gedächtnis verloren.

Wie der zuständige Untersuchungsrichter des Bezirksamtes Baden, Stefan Kalt, am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda ausführte, wird der Verursacher der Frontalkollision gemäss Angaben der Ärzte nie mehr richtig gesund. Der Automobilist aus dem Kanton Zug sei vor wenigen Wochen noch in Spitalpflege und nicht ansprechbar gewesen.

Alkoholkonsum war mitentscheidend

Nach Kalt kann aller Voraussicht nach nie geklärt werden, wo und weshalb der fehlbare Automobilist auf der Autobahn A1 gewendet und als Geisterfahrer einen Unfall verursacht hat. Klar sei indessen, dass der Alkoholgehalt im Blut von «mehr als 0,8 Promille» für das Fehlverhalten mitverantwortlich gewesen sei.

Der Automobilist aus dem Kanton Zug kollidierte am 3. Dezember um 02.00 Uhr von Zürich her kommend auf der falschen Fahrbahn mit einem von einer 20-jährigen Lenkerin korrekt gesteuerten Kleinwagen. Die Frau erlitt dabei tödliche Verletzungen. Der Unfallverursacher musste mit der Rega in die Uni-Klinik Zürich geflogen werden.

Untersuchung abgeschlossen - Gerichtstermin fraglich

Die Untersuchung gegen den Unfallverursacher ist nach Kalt abgeschlossen. Der Mann werde noch dieses Jahr angeklagt. Ob es vor dem Bezirksgericht Baden zu einer Gerichtsverhandlung gegen den immer noch schwer verletzten Mann kommen wird, sei fraglich.

Über den aktuellen Gesundheitszustand des Automobilisten und dessen Verhandlungsfähigkeit liegen dem Untersuchungsamt keine aktuellen Angaben vor. «Ob der Mann verurteilt werden kann, muss das Berirksgericht entscheiden», erklärte Kalt.

 
 
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